Mi. Dez 4th, 2024

Karlsruhe: Beraten hat der Bund-Länder-Gipfel auch über den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Dieses hatte mehrere Klagen abgewiesen, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen gerichtet hatten. Das höchste deutsche Gericht urteilte, die Grundrechtseingriffe seien durch „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ gerechtfertigt gewesen. In der „äußersten Gefahrenlage der Pandemie seien sie mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Der Gesetzgeber habe damals die rasante Verbreitung des Virus bremsen wollen, um die medizinische Versorgung im Land sicherzustellen. Damit ist auch geklärt, dass der Bund formal befugt ist, Corona-Maßnahmen direkt festzuschreiben. Der Beschluss der acht Richterinnen und Richter fiel einstimmig aus. – BR

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