Karlsruhe: Medizinische Behandlungen gegen den Willen des Patienten können auch außerhalb von Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine bisher geltende Einschränkung aufgehoben.
Bislang war vorgeschrieben, dass Zwangsbehandlungen – etwa an dementen oder psychisch schwer kranken Patienten – nur stationär in Krankenhäusern möglich sind. Aus Sicht der Verfassungsrichter verstößt das aber gegen Grundrechte. Dadurch wurden Klinikeinweisungen nötig, die aus Sicht der Kläger vermeidbar sind. Abgesehen davon bleibt es bei den hohen rechtlichen Hürden. – BR