Do. Apr 25th, 2024

Karlsruhe: Die Parteien müssen mit weniger Geld aus der Staatskasse auskommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene neue Obergrenze für staatliche Zuschüsse für nichtig erklärt.
Die Aufstockung um 25 Millionen Euro ist damals aus Sicht der Richter nicht ausreichend begründet worden. Union und SPD hatten sie als Regierungsparteien durchgesetzt und mit der Digitalisierung begründet. SPD-Generalsekretär Kühnert sagte, seine Partei habe seit Beginn des Verfahrens so gewirtschaftet, als sei die Obergrenze nicht erhöht worden. Die Generalsekretäre von CDU und CSU, Czaja und Huber, sehen nun den Weg frei, mit einer entsprechenden Begründung noch einmal höhere Zuschüsse zu beschließen. Im vergangenen Jahr hat der Staat sich mit insgesamt 205 Millionen Euro an der Parteienfinanzierung beteiligt. – BR

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