Karlsruhe: Ein bereits freigesprochener Verdächtiger kann für dieselbe Tat nicht noch einmal angeklagt werden – auch nicht aufgrund neuer Beweise.
Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Ende 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung kassiert. Diese sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Damit hatte die Beschwerde eines Mannes Erfolg, der vor rund 40 Jahren vom Vorwurf des Mordes an einer Schülerin freigesprochen worden war. Er sollte aufgrund neuer Beweise noch einmal vor Gericht gestellt werden, dagegen hat der Kläger sich nun erfolgreich gewehrt. Damit bleibt es bei dem Rechtsgrundsatz, dass niemand wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden darf. – BR