Fr. Mrz 29th, 2024

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse vorläufig abgelehnt.
Die Regelung sei nicht offensichtlich verfassungswidrig, hieß es. Es sei nicht eindeutig dass sie zur Bekämpfung der Pandemie nicht geeignet, erforderlich oder unangemessen sei. Die Beschwerdeführer hatten in mehreren Eilanträgen erhebliche Eingriffe in ihre Grundrechte geltend gemacht. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Bürger in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz mehrere Tage lang über dem Wert von 100 zwischen 22 und 5 Uhr das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen dürfen. – BR

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