Fr. Mrz 29th, 2024

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde zur Geschlechterparität im Bundestag abgewiesen. Zur Erklärung hieß es, die Beschwerdeführerinnen hätten nicht ausreichend begründet, warum der Gesetzgeber dafür sorgen müsse, dass Parteien genauso viele Frauen wie Männer aufstellen.
Allerdings fällten die Richter keine Entscheidung darüber, ob ein sogenanntes Paritätsgesetz generell mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Hintergrund war eine Beschwerde wegen der Geschlechterquote bei der Wahl 2017. Es wurde kritisiert, dass nur etwa ein Drittel der Abgeordneten im Bundestag Frauen sind. Das verletzt nach Auffassung der Beschwerdeführerinnen mehrere Grundrechte, weil die Hälfte der Bevölkerung nicht repräsentiert werde. Sie hatten bereits Einspruch gegen die Wahl eingelegt, der aber vom Bundestag zurückgewiesen wurde. – BR

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