Fr. Mrz 29th, 2024

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Eigentlich hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten eine Beitragserhöhung zum 1. Januar empfohlen.
Weil der Landtag von Sachsen-Anhalt der Beitragssteigerung aber nicht zustimmte, liegt diese derzeit auf Eis. Mit ihren Eilanträgen wollten ARD, ZDF und Deutschlandradio die Anhebung des Beitrags um 86 Cent pro Monat dennoch durchsetzen. Der ARD-Vorsitzende Buhrow sagte dazu, weil die Gebührenerhöhung ausbleibe, werde man gravierende Maßnahmen ergreifen müssen und die werde man im Programm sehen und hören. Hoffnung mache aber, dass die Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Anstalten zum Hauptsacheverfahren zugelassen worden sei, so Buhrow. – Rundschau Newsletter

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