So.. Aug. 9th, 2026

Karlsruhe – Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein Tempolimit: Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge zum alten Heizungsgesetz zurückgewiesen.

Die Kläger hatten kritisiert, dass die damalige Ampel-Regierung das Gesetz zu kurzfristig durch das Parlament bringen wollte. Dazu erklärten die Verfassungsrichter, das Grundgesetz lasse keine allgemeinen Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zu. Es sei keine Regelung im Sinn eines Tempolimits in der Verfassung vorgesehen. – BR

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