Karlsruhe – Die Mietpreis-Bremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin als unbegründet zurückgewiesen, mit der Regelung würden keine Grundrechte verletzt.
Insbesondere sei die Eigentumsgarantie nicht beeinträchtigt. In Berlin gilt momentan: Vermieter dürfen mit ihrer Forderung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Klägerin muss jetzt zu viel gezahlte Miete erstatten. – BR
