Mo. Dez 9th, 2024

Bonn: Das Bundeskartellamt hat ein neues Verfahren gegen den US-Konzern Amazon eingeleitet. Laut Kartellamtschef Mundt prüft die Behörde, ob Amazon eine – so wörtlich – „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“.

Seit Januar gelten im Wettbewerbsrecht neue Regelungen für Digitalkonzerne. Dadurch soll das Kartellamt früher eingreifen können, wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erlangt. Gegen Amazon laufen bereits zwei Verfahren. Dabei prüft das Kartellamt, inwieweit Amazon die Preise seiner Händler beeinflusst und ob Dritthändler von Markenprodukten rechtmäßig vom Amazon-Marktplatz ausgeschlossen werden dürfen. – BR

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