Mi. Dez 11th, 2024

Würzburg: Ab heute beraten die katholischen Bischöfe über eine neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts.

Es soll vor allem darüber entschieden werden, ob die private Lebensgestaltung weiterhin ein Kündigungsgrund sein darf. Bislang kann kirchlichen Arbeitnehmern gekündigt werden, wenn sie nach einer Scheidung wieder zivil heiraten, oder wenn sie in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben. Teilnehmer des Gesprächsformats Synodaler Weg und von der Initiative „OutInChurch“ fordern das Arbeitsrecht dahingehend zu ändern, dass niemand mehr aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Die katholische Kirche ist mit fast 800.000 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in Bayern. – BR

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