Luxemburg – Ein Austritt aus der Kirche darf nicht automatisch zu einer Kündigung führen – auch nicht bei einem kirchlichen Arbeitgeber.
Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine Sozialpädagogin hatte die katholische Kirche verlassen – die Caritas kündigte ihr deswegen. Die Richter urteilten, dass der Austritt als Begründung dafür nicht ausreicht – solange die Mitarbeiterin nicht öffentlich kirchenfeindlich auftritt.- BR