Do. Mrz 28th, 2024

Landtag beschließt Änderung im Glücksspielrecht – Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner: Staatliche Monopolregelung für Online-Casinospiele stärkt Suchtprävention und schützt vor Manipulationen

München – Der Bayerische Landtag hat heute in Zweiter Lesung eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland und des Spielbankgesetzes beschlossen. „Online-Casinospiele wie Roulette, Black Jack und Baccara unterfallen damit in Bayern der staatlichen Monopolregelung“, erklärte Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner. „Vergleichbar mit der Entscheidung, im Freistaat nur Spielbanken des staatlichen Trägers zuzulassen, wird dies auch künftig für Online-Casinospiele gelten.“ Hintergrund dafür ist laut Kirchner, dass hier ein vergleichbares Gefahren- und Suchtpotential besteht.

Wie der Innenstaatssekretär erläuterte, bietet das staatliche Monopol die beste Gewähr für die sichere Durchführung: „Gerade bei Online‑Casinospielen bestehen sonst erhöhte Manipulationsgefahren, da der Veranstalter als Bankhalter selbst am Spiel teilnimmt.“ Zudem trage das staatliche Monopol durch den Ausschluss von Wettbewerb zwischen Veranstaltern von Online-Casinospielen zur Reduzierung des Suchtpotentials bei. „Der staatliche Anbieter muss nicht mit anderen Anbietern um das für den Spieler attraktivste Angebot konkurrieren und deshalb weder besonders suchtanreizende Spielformen anbieten, noch verstärkt dafür werben“, verdeutlichte Kirchner. – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in Kraft getreten.

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