Washington: Präsident Trump ist vorerst damit gescheitert, zwei seiner politischen Gegner juristisch verfolgen zu lassen. Eine US-Bundesrichterin wies sowohl die Anklage gegen Ex-FBI-Chef Comey als auch gegen die New Yorker Staatsanwältin James ab.
Beide hatten Ermittlungen gegen Trump geführt und sich damit den Zorn des Präsidenten zugezogen. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass die von Trump persönlich ausgewählte Anklägerin in beiden Verfahren auf illegale Weise ins Amt gekommen sei. Es wird damit gerechnet, dass die US-Regierung in Berufung geht. – BR