Do. Mrz 28th, 2024

München: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss sich ab heute mit einer Popularklage gegen das erst gestern beschlossene Wahlpflichtfach „islamischer Unterricht“ befassen.
Die Kläger argumentieren mit Artikel 136 der Bayerischen Verfassung, wonach Religionsunterricht nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer Religionsgemeinschaft erteilt werden darf. Auch die AfD hat eine Verfassungsklage angekündigt. – BR

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