Fr. Mrz 29th, 2024

München: Die Pop-up-Radwege in der Landeshauptstadt dürfen dauerhaft an Ort und Stelle bleiben.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen die Fahrradstreifen in der Münchner Innenstadt abgewiesen. Das Gericht äußerte Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. Außerdem sah es das Einrichten von dauerhaften Radwegen aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in den betroffenen Straßen als gerechtfertigt an. Der Automobilclub „Mobil in Deutschland“ hatte im Sommer gegen die Fahrradstrecken geklagt. Zur Begründung hieß es, die Radwege hätten tausende Autofahrer in den Stau gezwungen. – BR

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