Mi.. Jan. 14th, 2026

München – Die Genehmigung für den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen ist weiterhin gültig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Als Grund nennen die Richter, dass der Flughafen sein Recht zu bauen bereits nutzt.

So sei zum Beispiel inzwischen ein S-Bahntunnel gebaut worden. Gegen diese Auffassung hatten der Bund Naturschutz, der Landkreis Freising und Kommunen im Umland des Flughafens geklagt – und jetzt verloren. Den Beschluss für eine dritte Startbahn gibt es schon seit 2016, die Planungen liegen aber aktuell auf Eis. – BR

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