Mo.. Feb. 9th, 2026

Berlin – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung.
Der Umweltverband hält das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nicht für ausreichend und will mit seiner Klage ergänzende Maßnahmen durchsetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der DUH recht gegeben und erklärt, in seiner bisherigen Form erfülle das Klimaschutzprogramm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Die Bundesregierung legte Revision gegen diese Entscheidung ein, sie hält die Klage für unzulässig. Das Programm listet zahlreiche Maßnahmen etwa in den Sektoren Verkehr, Energie und Industrie auf, mit denen Klimaschutzziele erreicht werden sollen. – BR

Kommentar verfassen