Fr. Apr 19th, 2024

Berlin: Die Staatsanwaltschaft sieht keine Hinweise darauf, dass der Tod einer Radlerin im vergangenen Oktober durch eine Blockade-Aktion von Klimaschützern herbeigeführt wurde.
Wie die Berliner Justiz am Vormittag mitgeteilt hat, wird keine Anklage wegen Körperverletzung oder Tötung erhoben. Allerdings müssen sich zwei Aktivisten der sogenannten „Letzten Generation“ wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen. Durch den Klimaprotest auf der Berliner Stadtautobahn waren Rettungs- und Bergungsfahrzeuge aufgehalten worden. Die Ermittlungen ergaben nun aber, dass diese Verzögerungen von drei beziehungsweise acht Minuten keinen Einfluss auf das Überleben der verunglückten Radlerin hatten. – BR

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