Berlin: Ein Gerichtsurteil verpflichtet die Bundesregierung dazu, ihr Klimaschutzprogramm nachzuschärfen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab am Abend zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt.
Dabei geht es um die Maßnahmen, die die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Nach Angaben des Gerichts reichen diese erkennbar nicht aus, um die gesetzlich verankerten Klimaziele beim CO2-Ausstoß zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin erklärte, das Programm müsse methodisch gut begründet sein und dürfe nicht auf falschen Prognosen beruhen. Die Umwelthilfe zeigte sich erfreut über das Urteil. Bundesgeschäftsführer Resch sprach von einer „verdienten Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung.“ Die Bundesregierung hat noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. – BR