Sa. Apr 20th, 2024

Karlsruhe: Die Witwe von Altkanzler Kohl, Maike Kohl-Richter, hat keinen Anspruch auf eine Millionen-Entschädigung, die Kohl im Streit um seine Memoiren einst zugesprochen wurde.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zur Begründung hiess es, ein solcher Anspruch sei nicht vererbbar. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. – Kohl hatte zu Lebzeiten gegen die Verfasser seiner Memoiren: „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ geklagt, da dieser unermächtigt vertrauliche Zitate veröffentlicht haben sollen. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln im Jahr 2017 dem Altkanzler eine Million Euro Entschädigung zugesprochen. Wenige Wochen später starb Kohl. – Da das Urteil nicht rechtskräftig war, klagte Kohls Witwe als Alleinerbin auf fünf Millionen Euro Entschädigung. – BR

Kommentar verfassen