Do. Dez 12th, 2024

Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält es für zulässig, einem Koma-Patienten gegen dessen erklärten Willen die Beatmung abzustellen. Die Richter schlossen sich der Sicht des französischen Verfassungsgerichts an, dass Ärzte sich über den Patientenwillen hinwegsetzen dürften, wenn dieser offensichtlich unangemessen ist oder nicht der medizinischen Situation entspricht. Der 44-jährige Patient liegt seit einem schweren Unfall im Mai bewusstlos auf der Intensivstation. Laut Gerichtsmitteilung hatte er zuvor den Wunsch geäußert, auch im Fall eines irreversiblen Komas am Leben erhalten zu werden. Nachdem sich ein Ärzteteam für die Einstellung der Behandlung aussprach, hatte die Familie des Mannes die Justiz angerufen. – BR

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