Zuerst hat sich so mancher Geschiedene über die Unterhaltsform gefreut. Die Berichte in den Medien gaben dazu Anlass.
Als positiv verstehen die Geschiedenen sicherlich, dass in vielen Fällen nun die Lebensstandardgarantie für die früheren Ehefrauen entfallen ist. Die Regelung des Betreuungsunterhaltes scheint sich jedoch zum Flop für die geschiedenen Kindesväter zu entwickeln.
Während für die geschiedenen Kindesmütter Entwarnung gilt, werden die Erwartungen vieler Kindesväter nicht erfüllt. Bis zu einer Klärung durch den Bundesgerichtshof ist die Meinung der Oberlandesgerichte maßgeblich. Danach hat sich aber anscheinend nicht viel geändert.
Zwar muss eine Kindesmutter nun früher als bisher eine Arbeit aufnehmen, aber nur in geringem Umfang. Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes ist sie überhaupt nicht zu einer Arbeit verpflichtet. Anscheinend kann man von ihr nach Auffassung der Oberlandesgericht danach allenfalls eine geringe Teilzeitarbeit und erst ab circa der dritten Grundschulklasse eine Halbtagstätigkeit verlangen und erst ab circa der siebten Schulklasse kann man an eine Ganztagsarbeit denken.
Nicht von Bedeutung ist offenbar nach Ansicht der Gerichte, ob der Kindesvater oder seine zweite Ehefrau oder seine Eltern zur Kindesbetreuung bereit sind. Auch wenn das Kind an diese gewöhnt ist und eine Zuneigung zu ihnen entwickelt hat, ändert sich nichts. Die Gerichte verstehen das Kindeswohl so, dass es auf die Zustimmung der Kindesmutter ankommt und darauf, ob sie eine solche Betreuung für zumutbar hält. Nun ist eine Teilzeittätigkeit jedenfalls mehr als gar keine Arbeit.
Eine wesentliche finanzielle Entlastung eines wiederverheirateten Kindesvaters wird sich aber durch eine solche Arbeit in Teilzeit nicht ergeben, zumal die Kindesmutter ihr Einkommen um eventuelle Betreuungskosten kürzen kann. Die zweite Ehefrau wird also bisher trotz eines eigenen Kindes aus finanzieller Not arbeiten müssen und die erste Ehefrau wird ebenfalls wie bisher das Kind im Wesentlichen persönlich betreuen können. Düstere Aussichten? Das kommt auf die Sicht an.