Berlin: Das Justizministerium hat im Streit um die teilweise Freigabe von Cannabis einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Dabei geht es um die geplante Straffreiheit für Cannabis-Delikte, die vor dem 1. April noch gesetzeswidrig sind – vor allem der Besitz und Anbau der Droge.
Bereits tausende verhängte Haft- oder Geldstrafen sollen dann erlassen und eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Das Ministerium will nun Forderungen der Bundesländer nachkommen, die dadurch eine Überlastung der Justiz befürchten. Demnach würde die Amnestieregelung erst ein halbes Jahr später in Kraft treten. Dies soll vermeiden, dass die Länder über den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und das gesamte Gesetz ausbremsen. Verhindern können sie es aber nicht. – BR