Do. Mrz 28th, 2024

Auf Einladung von Landrat Peter von der Grün fand heute der 5.Runde Tisch statt

Neuburg – Auf Einladung von Landrat Peter von der Grün fand am 27. April 2021 der fünfte Runde Tisch anlässlich der Kontamination mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) am NATO-Flugplatz Neuburg erstmals als Videokonferenz statt. Dabei tauschten sich Vertreter der Fachbehörden, des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr, des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74, der Politik sowie die Ortssprecher der an den Flugplatz angrenzenden Ortsteile über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen aus. Schwerpunkte des Gespräches waren die laufenden Untersuchungen, die Beprobung von Hausbrunnen sowie ein Lebensmittelmonitoring.

Den Stand der Untersuchungen stellte Thomas Backes vom Kompetenzzentrum Baumanagement München des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) dar. Zusammen mit Regierungsdirektor Thomas Huemer vom BMVg ging er kurz auf das dreistufige Altlastenprogramm der Bundeswehr ein, das nach einer klar festgelegten Reihenfolge durchgeführt wird: In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet, in den Phasen IIa und IIb laufen die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung, die mit einer Gefährdungsabschätzung abschließt. In den Phasen IIIa bis IIIc erfolgen die Sanierungsplanung und -durchführung sowie die Nachsorge.

Stand der Untersuchungen
Thomas Backes erklärte, dass sich die Untersuchungen am Flugplatz Neuburg in den Phasen IIb sowie in Phase IIIa befänden. Dabei würden für zehn Kontaminationsflächen eine Detailuntersuchung durchgeführt und für zwei Kontaminationsflächen eine Sanierungsplanung mit weiteren Sanierungsuntersuchungen erstellt. Laut Backes arbeite ein Ingenieurbüro derzeit die Konzepte für die Phasen IIb und IIIa aus. Auf deren Grundlage würde voraussichtlich im Spätsommer oder Herbst 2021 die Ausschreibung durch das Staatliche Bauamt Ingolstadt für die Durchführung erfolgen.

Beprobung des Grundwassers und der Oberflächengewässer
Gute Fortschritte meldete Thomas Backes auch bei der Beprobung der Hausbrunnen, landwirtschaftlichen Bewässerungsbrunnen und Grundwassermessstellen in der Umgebung des Flugplatzes. So verliefen die Vorbereitungen für die Untersuchung an 36 Messstellen reibungslos, sodass man in diesem Jahr je Brunnen zwei Wasserproben ziehen werde. Wie Thomas Backes erklärte, werden zusätzlich im Umfeld des Flugplatzes in 2021/2022 an 18 verschiedenen Stellen die Oberflächengewässer auf PFC analysiert. Bereits 2019 hat die Bundeswehr Brunnenuntersuchungen durchgeführt. Durch die neue Beprobungsrunde sollen u.a. Vergleichswerte ermittelt werden. Außerhalb der Liegenschaft wurden bisher in zwei Brunnen in unmittelbarer Nähe zur Südost-Ecke der Liegenschaft geringfügige Überschreitungen der vorläufigen Schwellenwerte festgestellt.

Weitere Untersuchung von Lebensmitten
Mit der Frage, ob sich PFC in Lebensmitteln nachweisen lässt, setzt sich das Veterinäramt des Landkreises intensiv auseinander. Amtsleiter Dr. Johannes Riedl ging auf die bisherigen Untersuchungen ein. Seit 2019 seien stichprobenartig Untersuchungen bei Eiern, Fisch, Gemüse, Getreide, Kartoffeln, Obst und Salat genommen und vom LGL untersucht worden. Dabei habe man sich auf pflanzliche oder tierische Lebensmittel konzentriert, die im Zusammenhang mit Grundwasser im Umfeld des Flugplatzes stünden.

In einem Fall hatten Untersuchungen von Hühnereiern aus einer privaten Haltung eine PFC-Belastung ergeben. Da die Hühner mittlerweile mit Leitungswasser getränkt werden, wurden dort erneut Proben genommen und durch das LGL untersucht. Das Ergebnis: In den untersuchten Eiern konnten keine per- und polyfluorierten Chemikalien nachgewiesen werden.
Im Fall von untersuchtem Fisch aus dem Dreiangelweiher bei Rosing riet das LGL 2020 vom Verzehr ab.

Um genauere Erkenntnisse zu gewinnen, welche Lebensmittel von landwirtschaftlichen Flächen, Hausgärten bzw. aus fischereilich genutzten Gewässern besonders betroffen sind und welche Empfehlungen den Betroffenen dann gegeben werden können, sei laut Riedl ein breit aufgestelltes Monitoring erforderlich. Dies war auch im Forderungskatalog von Landrat Peter von der Grün enthalten. Die Bundeswehr stimmte zu, die Beauftragung des Monitorings zu übernehmen. Ein weiterer Wunsch des Landrats richtete sich an das Staatliche Bauamt Ingolstadt. Er bat darum, Ausschreibungen möglichst zu beschleunigen.

Austausch
In der abschließenden Diskussionsrunde konnten die Teilnehmer Nachfragen stellen. Unter anderem nutzten auch die Ortsprecher der an den Flugplatz angrenzenden Ortsteile Bruck, Marienheim und Zell die Gelegenheit, sich im direkten Gespräch mit den Fachstellen auszutauschen.

Information zu Schadensersatzansprüchen
Die Bundeswehr macht darauf aufmerksam, dass sie den Anwohnern einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensersatzforderung bis zum 31. Dezember 2024 anbietet. Dieser kann unter Angabe des individuellen Schadens (Benennung der Schadenspositionen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten) durch die Betroffenen beantragt werden. Eine Bezifferung der Schadenshöhe ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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