München: Das Bundesgesundheitsministerium darf vorerst nicht weiter mit Google bei Informationsangeboten kooperieren.
Das Münchner Landgericht hat es als Kartellverstoß bewertet, dass Google bei Suchanfragen zu Krankheitsbildern prominent Info-Boxen mit Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums anzeigt und darauf verlinkt. Geklagt hatte das Internetportal NetDoktor, das darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht sieht. – BR