So.. Dez. 7th, 2025

München: Das Bundesgesundheitsministerium darf vorerst nicht weiter mit Google bei Informationsangeboten kooperieren.

Das Münchner Landgericht hat es als Kartellverstoß bewertet, dass Google bei Suchanfragen zu Krankheitsbildern prominent Info-Boxen mit Inhalten des Gesundheitsportals des Ministeriums anzeigt und darauf verlinkt. Geklagt hatte das Internetportal NetDoktor, das darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht sieht. – BR

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