Reichertshofen, BAB A9 in Fahrtrichtung München – In der Nacht von Mittwoch (18.06.2025) auf Donnerstag (19.06.2025) gegen 02:10 Uhr befuhr eine uniformierte Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt die Bundesautobahn A9 in Fahrtrichtung München. Kurz vor der Anschlussstelle Langenbruck stellte die Streifenbesatzung einen langsam und auf dem Seitenstreifen der Autobahn fahrenden Rollerfahrer fest.
Der Rollerfahrer wurde anschließend einer Verkehrskontrolle an der Anschlussstelle Langenbruck unterzogen. Nach Begutachtung des Rollers stellte sich heraus, dass der Rollerfahrer mit diesem Fahrzeug nicht auf der Autobahn fahren durfte, da das Gefährt die erforderliche Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreichte.
Während der Kontrolle des 23-jährigen Rollerfahrers zeigte sich, dass dieser nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der Mann gab an, dass er davon ausging, einen Führerschein für dieses langsam fahrende Fahrzeug nicht zu benötigen. Zudem war er in dem Glauben, er dürfe mit dem Roller die Bundesautobahn auf dem Seitenstreifen befahren.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte durch die Beamten eruiert werden, dass der Roller nicht zugelassen war und das Fahrzeug somit nicht am öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden durfte. Auch war der Roller nicht entsprechend versichert.
Gegen den Fahrzeugführer wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet. Es besteht der dringende Verdacht diverser Verkehrsdelikt, u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Die Fahrt endete somit für den 23-Jährigen an der Anschlussstelle Langenbruck. Vor der Fahrt auf einer viel befahrenen Autobahn, wo die gefahrenen Geschwindigkeiten sehr hoch sein können, sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer darüber informieren, welche Vorschriften dort gelten. – Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt