Fr. Dez 13th, 2024

App für Verlängerung oder neue Anzeige nutzen

Verlängerung der Bezugsdauer

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Pandemiebedingt wurde allerdings bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Verlängerung der Bezugsdauer ermöglicht. Dies gilt nun erneut. Kurzarbeitergeld kann bis zu 24 Monaten gewährt werden – längstens jedoch bis 31.12.2021. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss dabei bis zum 31.12.2020 entstanden sein. Das heißt, spätestens der Dezember 2020 ist der erste Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld bezahlt wird.

Für die Verlängerung des Bezugszeitraums ist in den Fällen, in denen bereits Kurzarbeitsgeld gezahlt wird, eine Verlängerungsanzeige des Arbeitgebers erforderlich, in der die Dauer und die Gründe für die Verlängerung geschildert werden. Zudem muss eine weitere Vereinbarung mit dem Betriebsrat vorgelegt werden.

Erneute Anzeige nach Unterbrechung erforderlich
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie kann es erforderlich werden, dass Unternehmen wieder verkürzt arbeiten. Betriebe, die mindestens drei Monaten voll gearbeitet und in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit erneut anzeigen, um bei Bedarf wieder diese Leistung abrechnen zu können.

Das Verfahren ist identisch zur ersten Anzeige von Kurzarbeit. Eine erneute Anzeige ist nach dreimonatiger Unterbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld selbst dann zwingend erforderlich, wenn der ursprüngliche Bewilligungsbescheid noch bis in die Zukunft reicht.
Bei Fragen können Betriebe die Agentur für Arbeit Ingolstadt unter der Service-Rufnummer 0841 9338-244 bzw. per Mail Augsburg.034-OS@arbeitsagentur.de kontaktieren.

Kennen Sie die Kurzarbeit-App?
Die App „Kurzarbeit: Dokumente einfach versenden“ unterstützt Unternehmen, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld über DUPLO (Direkt Upload) hochzuladen. Damit kann die zuständige Agentur für Arbeit die Anliegen noch schneller und effizienter erledigen.
Die App kann im Google Play Store oder im Apple App Store heruntergeladen werden und bietet einige Vorteile, wie z.B. einfaches Erfassen der Angaben zum Unternehmen ohne vorherige Anmeldung, Scannen der notwendigen Dokumente per Handy, Aufbereitung und Komprimierung der Dokumente durch die App, Hochladen und Übermitteln der Dokumente über eine Schnittstelle zum elektronischen Akten-System der Arbeitsagentur. – Peter Kundinger, Agentur für Arbeit Ingolstadt 

Informationen zum Kurzarbeitergeld unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Kommentar verfassen