Do. Apr 25th, 2024

Karlsruhe: Bundesländer dürfen Windräder in Wäldern nicht pauschal verbieten.
Das Bundesverfassungsgericht hat das in Thüringen geltende Verbot am Vormittag für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es, dem Bundesland fehle die Gesetzgebungsbefugnis. Im Bundesbaugesetz wird den Ländern eingeräumt, dass sie einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Wohngebieten festlegen dürfen. Mit der Entscheidung haben die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde von Waldeigentümern Recht gegeben, die das Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privateigentum angesehen hatten. – BR

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