Leipzig: Die Sparkasse Vogtland darf Negativ-Zinsen auf Griokonten von Neukunden erheben. Das hat das Landgericht in Leipzig entschieden. Nur für die Konten für Schüler und Studierende, die mit kompletter Gebührenfreiheit beworben werden, darf demnach kein Entgelt erhoben werden.
Grundsätzlich kann die Sparkasse aber laut Gericht für die Verwahrung von Geld in Neuverträgen eine Gebühr verlangen. Denn, so die Richter, man müsse berücksichtigen, dass den Banken erhebliche finanzielle Belastungen entstehen, wenn sie bei der Europäischen Zentralbank Geld parken. Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich enttäuscht über das Urteil und will Berufung einlegen. – BR