Erfurt: Das Landgericht in der thüringischen Hauptstadt hat einen Familienrichter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er sei der Rechtsbeugung schuldig.
Der Mann hatte im April 2021 als Familienrichter verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Corona-Masken mehr tragen müssen, trotz des damaligen Hygienekonzepts in Thüringen. Tatsächlich war er für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig. Sein Richterspruch wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Zur heutigen Verurteilung sagte der Vorsitzende Richter, der Mann habe ein Urteil gefällt, dass er von vornherein so beabsichtigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den Familienrichter gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. – BR