Di. Apr 23rd, 2024

Beschränkungen für nicht angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel in Schrobenhausen am 17.01.2022

Neuburg – Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erlässt eine Allgemeinverfügung, die die in der Schrobenhausener Innenstadt geplante, nicht angemeldete Versammlungen am 17. Januar 2022 beschränkt.
Die geplanten und unangemeldeten gemeinhin als „Spaziergang“ betitelten Versammlungen am Montag, den 17. Januar 2022, die sich gegen die CoronaMaßnahmen und/oder Covid-19-Schutzimpfungen richten, werden im Stadtgebiet Schrobenhausen dahingehend beschränkt, dass diese im folgenden Bereich nicht durchgeführt werden dürfen: Der gesamte öffentliche Straßenraum der Lenbachstraße von der nördlichen Grenze der Hausnummern 22 und 19 bis zum südlichen Ende der Hausnummern 32 und 23 sowie der Bereich südlich der Lenbachstraße 21 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des Lenbachplatzes 17. Die Anordnung gilt auch für sämtliche Alternativ- und Ersatzveranstaltungen sowie Eil- oder Spontanversammlungen. Diese Allgemeinverfügung ist am Freitag, 14. Januar 2022 im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt Samstag, 15. Januar 2022 in Kraft. Sie ist sofort vollziehbar und gilt bis zum Ablauf des 17. Januar 2022, 24.00 Uhr. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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