Fr. Apr 19th, 2024

Neuburg – Ab 14.12.2020 treten erweiterte Maßnahmen in Kraft. Erweiterte Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat am heutigen Sonntag die 7-
Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Laut RKI/LGL beträgt der Wert 203,50.
Damit treten ab morgen Montag, 14.12.2020, erweiterte Maßnahmen in Kraft. Diese sind in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie folgt festgelegt:

1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangssperre, die den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus folgenden Gründen zulässig

– im Rahmen der Arbeit,
– für medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
– zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
– zur der Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
– zur Begleitung Sterbender,
– für die Versorgung von Tieren,
– aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen,
– an den Weihnachtstagen 24. bis 26. Dezember: für Gottesdienstbesuche

2. Märkte zum Warenverkauf – mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.

3. An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht – mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung – kein Unterricht in Präsenzform statt.

4. Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Das Außerkrafttreten dieser erweiterten Maßnahmen kann erst dann angeordnet werden, wenn die Inzidenz von 200 mindestens sieben Tage in Folge unterschritten worden ist. – Jonas Faller, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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