Do. Apr 18th, 2024

Neuburg – Im Freistaat Bayern gilt ab Montag, 18. Januar, für Personen ab 15 Jahren die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen. In der ersten Woche werden bei Verstößen jedoch noch keine Bußgelder ausgesprochen.

Der Freistaat Bayern stellt rund 2,5 Millionen FFP-Masken für Bedürftige zur Verfügung. Zugelassen sind auch Masken mit der Kennung KN95 und N95. Diese werden vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen an über 15-jährige Leistungsberechtigte per Post verschickt.

Im Landkreis sind das etwa 2000 Personen, darunter fallen Empfänger von Grundsicherungsleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei  Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt, Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Obdachlose. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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