Rosenheim: Ein 49-jähriger Landwirt aus Rimsting ist wegen Tiertötung und Tiermisshandlung durch Unterlassen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Zudem bekommt der Mann ein fünfjähriges Tierhalteverbot. Als weitere Auflage des Amtsgerichts Rosenheim muss der Landwirt 4.000 Euro an eine Tierschutzorganisation spenden und sich um eine Therapie kümmern. Ein Gutachter bescheinigte dem 49-jährigen eine schwere depressive Störung. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Arbeitspensum auf dem betreffenden Hof, das ein Mann alleine, ohne Familie oder zusätzliche Mitarbeiter, nicht bewältigen könne. Vor etwa einem Jahr waren in seinem Stall 33 tote Rinder entdeckt worden, 89 weitere Tiere standen bis über die Knie in Gülle. – BR