Bayern weiterhin auf einem Spitzenplatz bei Ausbildungsduldungen – Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann: Freistaat setzt 3+2-Regelung offensiv um und schafft langfristige Bleibeperspektive für gut Integrierte – Davon profitiert auch die bayerische Wirtschaft
München – Nach einer aktuellen bundesweiten Auswertung bei der Umsetzung der 3+2 Regelung nimmt der Freistaat Bayern weiterhin einen Spitzenplatz ein: Ende Juli 2021 waren in Bayern 1.436 Personen im Besitz einer Ausbildungsduldung. Damit steht der Freistaat hinter dem bevölkerungsreicheren Nordrhein-Westfalen (1.653 Personen) an zweiter Stelle. Bayerns Innen- und Integrationsminister erklärte hierzu: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Bayern die 3+2-Regelung im bundesweiten Vergleich weiterhin offensiv anwendet und besonders gut Integrierten den Zugang zum Arbeitsmarkt und so eine langfristige Bleibeperspektive ermöglicht. Davon profitiert besonders die bayerische Wirtschaft.“ +++
Auch bei den Aufenthaltserlaubnissen – nach erfolgreich absolvierter Berufsausbildung – steht Bayern vorne: Die bayerischen Ausländerbehörden haben bis Ende Juli 123 Personen eine solche Erlaubnis zum Aufenthalt erteilt. Nur Baden-Württemberg (211) und Nordrhein-Westfalen (173) liegen hier vor dem Freistaat. „Diese Zahl wird noch deutlich ansteigen, sobald die vielen derzeit laufenden Ausbildungsverhältnisse erfolgreich abgeschlossen werden“, ist sich der Minister sicher.
Während anerkannte Asylbewerber freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, gilt die 3+2-Regelung für eigentlich ausreisepflichtige Personen. Sie haben auch nach erfolglosen Asylverfahren unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Duldung sowie auf eine Beschäftigungserlaubnis für die gesamte in der Regel dreijährige Ausbildungsdauer. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung besteht ein Anspruch auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis für eine entsprechende Beschäftigung. „Wichtig ist, dass sich die 3+2-Regelung entgegen weit verbreiteter Auffassung nicht auf einen Aufenthalt auf Zeit beschränkt, sondern eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt bietet“, betonte Herrmann. „Nach Ablauf der zweijährigen Aufenthaltserlaubnis wird diese, wenn ein entsprechender Arbeitsplatz weiterhin besteht, im zweijährigen Rhythmus verlängert. Nach fünf Jahren steht schließlich eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Aussicht.“ – Oliver Platzer, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration