Mönchengladbach: Das zuständige Landgericht hat eine Lehrerin wegen des Todes einer Schülerin zu einer Geldstrafe von 23.400 Euro verurteilt.
Die 60-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. Eine 34-jährige Mitangeklagte muss 7.200 Euro Strafe zahlen. In dem Fall ging es um ein 13-jähriges zuckerkrankes Mädchen, dessen Zustand sich während einer Klassenfahrt stetig verschlechtert hatte. Am Abreisetag wurde es ins Krankenhaus eingeliefert und starb kurz darauf an Insulinmangel. Das Mädchen und die Eltern hatten zuvor nicht auf die Diabetes-Erkrankung hingewiesen. Das Gericht ist aber der Auffassung, die Lehrerinnen hätten sich vor der mehrtägigen Reise schriftlich über die Vorerkrankungen der Teilnehmer informieren müssen. – BR