München: Gut zwei Jahre nach dem S-Bahn-Unglück in Schäftlarn hat ein Schöffengericht den Lokführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
Damit liegt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte nach Auffassung des Gerichts am 14. Februar 2022 ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug war deswegen mit einer entgegenkommenden S-Bahn zusammengestoßen. Ein junger Mann starb, dutzende Menschen wurden verletzt. Es entstand ein Sachschaden von sieben Millionen Euro. In der Urteilsbegründung heißt es, der Mann habe grob pflichtwidrig gehandelt. Vor Gericht hatte der 56-Jährige gestanden und sich für seinen Fehler entschuldigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. – BR