München: Die Lufthansa ist vor dem Arbeitsgericht München mit einem Antrag auf einstweilige Unterlassung des laufenden Pilotenstreiks gescheitert.
Die Fluggesellschaft hatte laut Gericht argumentiert, dass die Forderung nach einer Erhöhung der Tarifgehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung am Landesarbeitsgericht ist möglich. – BR