Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Immobilienmakler, der eine Bewerberin wegen ihres ausländischen Namens benachteiligt hat, Schadenersatz zahlen muss.
Geklagt hatte eine Frau mit pakistanischem Namen, die nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wurde. Die 30-Jährige bewarb sich daraufhin mit den gleichen Angaben zu Einkommen und Beruf unter dem Namen „Schneider“ – und durfte sich die Wohnung ansehen. – BR