Am Sonntag, den 12. November 2023 findet der traditionelle Martinimarkt mit verkaufsoffenem Sonntag statt. Zu diesem Anlass dürfen, abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Ladenschlussgesetz, dieVerkaufsstellen des Einzelhandels in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.
Die Marktstände dürfen von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein. Das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage, § 17 Ladenschlussgesetz, das Arbeitszeitgesetz, der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz sind zu beachten. Am Marktsonntag ist die Hauptstraße von 5 bis 20 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. In dieser Zeit gilt zudem ein absolutes Haltverbot im gesamten Marktbereich, widerrechtlich dort abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt. Die Anlieger werden dringend gebeten, die Fahrzeuge von Samstag auf Sonntag nicht im Bereich der Hauptstraße zu parken. – Quirin Neher, Stadt Rain