Mi. Apr 24th, 2024

München: Die CSU-Masken-Affäre wird zum Fall für den Bundesgerichtshof.
Die Generalstaatsanwaltschaft München will dort Beschwerde gegen das heutige Urteil des Oberlandesgerichts München einlegen. Das sieht nämlich in den Geschäften des Ex-CSU-Poltikers Nüßlein, des Landtagsabgeordneten Sauter und eines beschuldigten Unternehmers rechtlich kein Problem. Sie waren wegen der Vermittlung von Schutzmasken-Geschäften der Bestechlichkeit beschuldigt worden. Sauter und Nüsslein hatten erklärt, sie hätten die Masken-Geschäfte nur im Rahmen ihrer Tätigkeit als Anwälte vermittelt. Die beschlagnahmten Provisionen in Höhe von rund zwei Millionen Euro wurden wieder freigegeben. – BR

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