Neuburg – Ab Donnerstag, 22. Juli 2021, gilt an den Schulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wieder die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Hiervon ausgenommen sind Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschule (einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen). Die Maskenpflicht ist in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt.
Darin ist festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Personal auch am Platz wieder Maske tragen müssen, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz von 25 und mehr erreicht ist. Im Landkreis Neuburg Schrobenhausen hat die 7-Tage-Inzidenz (RKI) den Wert von 25 am 18., 19. und 20. Juli 2021 überschritten. Die Maskenpflicht tritt ab dem übernächsten Tag, also Donnerstag, 22. Juli 2021, in Kraft.
Wenn der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten ist, wird sie am übernächsten Tag außer Kraft gesetzt. – Jonas Faller, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen