Di. Apr 16th, 2024

Bisher drei Fälle im Landkreis / Geflügelhalter werden um konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gebeten

Neuburg – Die Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln schreitet in Bayern weiter fort. Auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen konnte der Erreger H5N1 bisher bei drei Wildvögeln (Schwan, Graureiher, Graugans) festgestellt werden. Deutschlandweit muss gemäß der Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) von einem nahezu flächendeckenden Geschehen ausgegangen werden und das Risiko des Eintrags in Nutzgeflügelbestände wird auch außerhalb der bisher berücksichtigten Risikogebiete als hoch eingestuft.

Zum Schutz der Geflügelbestände müssen die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen von allen Geflügelhaltern konsequent umgesetzt werden. Biosicherheitsmaßnahmen sind u.a. das Betreten der Geflügelhaltungen nur mit betriebseigener Kleidung oder Einwegschutzkleidung, Vermeidung des Kontaktes von Nutzgeflügel insbesondere mit wildlebendem Wassergeflügel, wildvogelsichere Lagerung
von Futter, Wasser und Einstreu sowie Desinfektion der Schuhe. Durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln sowie Haus- und Nutzgeflügel vermieden werden, um so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen zu verhindern. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.

Bei einer Verschärfung der Seuchenlage, wird die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels wahrscheinlich. Betroffene Geflügelhalter sollten daher Überlegungen anstellen, wo und wie ihr Geflügel bei einer weiteren Verschärfung aufgestallt werden kann. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es online unter: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ – Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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