Sa. Apr 20th, 2024

Weitere Fälle in Bayern/ Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
München – Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist auf das Auftreten der Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI) in Bayern hin.
Der Erreger konnte bei verendeten Wildvögeln in den Landkreisen Passau, Landsberg am Lech, Landkreis Haßberge und Starnberg nachgewiesen werden.
Mit einem bestätigten Fall in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Bayreuth hat die Geflügelpest in Bayern mittlerweile auch auf Hausgeflügel übergegriffen.

Zum Schutz vor dieser sich ausbreitenden Tierseuche erlässt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eine Allgemeinverfügung. Darin sind folgende Punkte geregelt:
Halter von Geflügel im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass
die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen,
– Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
– nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
– betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden,
– Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,
– eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,
– der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden,
– eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Für Wildvögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen setzt sich derzeit mit Geflügelhaltern in Verbindung, um deren Tierbestand abzufragen. Geflügelhalter, die noch nicht beim Veterinäramt gemeldet sind, werden darum gebeten, dies nachzuholen.

Wer Wildvögel tot auffindet, meldet dies bitte beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08431/57-288. Unter dieser Nummer beantwortet das Veterinäramt auch weitere Fragen.
Information zur Hobby-Hühnerhaltung auch im Hinblick auf die Geflügelpest finden Interessierte in einer Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die Broschüre fasst die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für Privathaltungen zusammen und soll Hobby-Hühnerhalter für die grundlegenden Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Tierhaltung sensibilisieren. Sie kann auf der LGL-Homepage (https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lgl_vet_00001.htm) abgerufen werden. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

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