Do. Mrz 28th, 2024

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat die Klagen von zwei Zahnmedizinern gegen das Online-Bewertungsportal Jameda zurückgewiesen.
Nach dem Urteil muss es ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen auch künftig hinnehmen, dort gelistet zu sein. Die Richter stärkten mit der gestern Abend ergangenen Entscheidung Jameda und seinem Geschäftsmodell den Rücken. Jameda bietet Ärzten die Möglichkeit, über kostenpflichtige Pakete ihr Profil hervorzuheben, etwa mit Fotos. Basiskunden, die nicht zahlen, können das nicht. Die beiden Zahnärzte wollten in den Portal nicht mehr auftauchen und hatten konkret 24 Premium-Merkmale beanstandet. Das Gericht entschied jetzt, dass es keinen generellen Anspruch auf Gleichbehandlung zwischen Zahlern und Nichtzahlern gibt. Die Jameda-Geschäftsführung begrüßte das Urteil. – BR

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