München – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek verstärkt die Unterstützung für Pflegeheime, die wegen der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen haben. Holetschek betonte am Samstag: „Die pflegerische Infrastruktur muss erhalten bleiben. Deshalb hat Bayerns Kabinett am Dienstag beschlossen, für Tagespflegeeinrichtungen und Pflegeheime einen Ausgleich für die Mindereinnahmen bei den umlegbaren Investitionsaufwendungen zu gewähren.“
Der Minister erläuterte: „Für die Tagespflegeeinrichtungen besteht die Ausgleichsmöglichkeit schon seit Ende des letzten Jahres. Für die Pflegeheime haben wir jetzt nachgelegt. Die Pflegeheime haben die erste Pandemie-Welle wirtschaftlich noch gut verkraftet. Seit Ende der zweiten Pandemie-Welle besteht aber die Gefahr, dass auch Pflegeheime diese Mindereinnahmen nicht mehr schultern können.“
Holetschek fügte hinzu: „Der Pflegeschutzschirm des Pflege-Versicherungsgesetzes gleicht zwar den Großteil der durch die Corona-Pandemie verursachten Mindereinnahmen und den Mehraufwand aus. Kein Ausgleich wird aber für den Investitionskostenanteil gewährt, den die Pflegebedürftigen zu tragen haben. Der Ministerrat hat daher bereits im November vergangenen Jahres entschieden, für Tagespflegeeinrichtungen einen Ausgleich zu gewähren. Dieser Ausgleich wird nun unverändert fortgesetzt. Mit dem Beschluss des Ministerrates vom 15. Juni 2021 werden zu diesem Zweck weitere 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – damit unterstützen wir mit insgesamt bis zu 57 Millionen Euro.“
Der Minister sagte: „Die geringere Belegung in Folge der Corona-Pandemie führt zu einer finanziellen Belastung der Pflegeheime. Es besteht die Gefahr, dass Einrichtungen schließen müssen. Das müssen wir unbedingt verhindern.“
Viele Plätze in Pflegeheimen konnten wegen der Pandemie aus verschiedenen Gründen nicht belegt werden. Zum Teil war eine Belegung aufgrund der zahlreichen Infektionen nicht möglich. Doppelbelegungen mussten vermieden oder getrennt werden. Die Pflegeheime haben zudem Plätze vorsorglich freigehalten, um Separierungen von Infizierten zu ermöglichen und entsprechende Zonen einzurichten. Darüber hinaus haben sich durch die Ängste der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen vor einer Infektion die Neu-Einzüge in Heime zum Teil hinausgeschoben.
Holetschek erläuterte: „Pflegeheime sind eine bedeutende Säule der Pflegeinfrastruktur. Gerade bei Menschen mit Demenz ist ein Umzug ins Heim beispielsweise häufig alternativlos. Unser Gutachten Pflege 2050 zeigt, dass der Bedarf an Plätzen gegenüber dem Status quo weiterwachsen wird. Unser Ziel muss daher sein, die Pflegeplätze in den Pflegeheimen zu erhalten. Um dies zu erreichen, soll für Pflegeheime ein Ausgleich in Höhe von 80 Prozent der Mindereinnahmen im Investitionskostenbereich als Billigkeitsleistung durch den Freistaat Bayern ausgezahlt werden.“
Der Minister ergänzte: „Ich bitte allerdings noch um Geduld. Die Anträge können erst dann beim Landesamt für Pflege gestellt werden, wenn die Richtlinie bekannt gegeben wird. Dies wird aufgrund der erforderlichen Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Rechnungshof noch einige Wochen in Anspruch nehmen.“ Die entsprechenden Antragsunterlagen werden zu gegebener Zeit auf der Internetseite des Landesamts für Pflege zur Verfügung gestellt. Ein Ausgleich wird für Betreiber von Pflegeheimen gewährt, die Mindereinnahmen im Investitionskostenbereich nachweisen können. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für die Jahre 2020 und 2021. Der Ausgleich für Tagespflegeeinrichtungen ist höher und beläuft sich für diese Einrichtungsart auf 90 Prozent. Die Differenzierung zwischen Pflegeheimen und Tagespflegeeinrichtungen ergibt sich daher, dass Tagespflegeeinrichtungen in der Regel viel kleinere Einrichtungen sind und deshalb wirtschaftlich nicht so robust sind wie Pflegeheime.
Auf der Grundlage der Richtlinie für Tagespflegeeinrichtungen (CoTapfInvest), die am 10. Dezember 2020 bekannt gemacht wurde, haben bis Ende Mai dieses Jahres von 530 Tagespflegeeinrichtungen bereits 127 Einrichtungen einen Antrag auf Ausgleich der Mindereinnahmen bei den Investitionskosten gestellt. Für den Ausgleich des ersten Halbjahres 2020 wurden bislang Mindereinnahmen in Höhe von 1,4 Millionen Euro geltend gemacht. – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege