Neuburg – Alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen stehen zunächst vor der Frage, wo sie sich anmelden können. Diejenigen, die künftig oder sofort staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sollen sich an die nächstgelegene Registrierungsstelle, also eine ANKER-Einrichtung oder das Ankunftszentrum in München, wenden.
Wer sich hier registriert, muss nicht in der ANKER-Einrichtung wohnen oder länger dortbleiben. Man wird jedoch gefragt, ob man eine Unterkunft benötigt oder wo man privat unterkommt. Nach der Registrierung können diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen. Wer eine Unterkunft benötigt, wird einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen. Hier kann Wohnraum in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft angeboten werden.
Informationen zu der aktuellen Vorgehensweise sind auf der Homepage des Landkreises nachzulesen unter www.neuburg-schrobenhausen.de/Aktuelles/Ukraine-Infos zu finden. – Sabine Gooss, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen