Luxemburg: Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage kassiert. Es ging um die Frage, ob Kartellbehörden auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen dürfen.
Meta führt nämlich Nutzerdaten zusammen. Der Konzern erfasst Daten sowohl auf Facebook und WhatsApp, aber auch von außerhalb der Plattformen und erstellt zusammen mit den jeweiligen Nutzer-Konten Profile. Aus denen läßt sich wiederum auch die politische Meinung, die Religion oder die sexuelle Orientierung von Nutzern ablesen. Das Bundeskartellamt hatte das schon 2019 untersagt, wenn die Nutzer dem nicht ausdrücklich zustimmen. Facebook wehrte sich gegen das Verbot, weil es dafür nicht das Kartellamt zuständig sieht. Der EuGH wiederum gab der Bundesbehörde recht und entschied nun, dass die Wettbewerbshüter eingreifen dürfen, wenn ein Konzern seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt. – BR