Höherer Kontrolldruck gegen Lohn-Preller im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gefordert
München – Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Augsburg, das auch für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 97 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 1,3 Millionen Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.
Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Augsburg insgesamt 87 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 674.000 Euro.
„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg im vergangenen Jahr allein 26 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet“, so Harald Wulf.
Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Oberbayern sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung von Harald Wulf, weitaus höher sein. „Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, so der Bezirksvorsitzende. – Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Oberbayern